Astbest ist ein sehr gefährlicher Baustoff und sollte deshalb nur von Fachpersonal entfernt und verarbeitet werden.

Wir bieten fachgerechte Entsorgung und Instandsetzung von Asbest, gemäß TRGS 519.

Seit Januar 2006 sind, nach einem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf Asbestsanierungen eine außergewöhnliche Belastung und von der Steuer absetzbar. Wer also Dach und Fassade seines Hauses sanieren muss, kann auf die Unterstützung des Finanzamtes hoffen.

Bei Astbestinstandsetzung oder Entsorgung sind wir Ihr Patner.